ACHTUNG: In einigen unserer Gruppen sind unsere Kapazitäten an ihre Grenzen gekommen.
Deshalb bitte in den jeweiligen Gruppen erst nach freien Plätzen fragen und ein Probetraining vereinbaren, bevor Sie sich oder Ihr Kind im Verein anmelden.
Mit dem Absenden des Mitgliedsantrags ist man nicht automatisch Mitglied beim TV Wanheimerort.
- Die Höhe von Gebühren und Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
In der Mitgliederversammlung vom 27. April 2025 sind die nachfolgenden Gebühren und Beiträge beschlossen worden.
Sie gelten ab dem 01.07.2025 und ab 01.01.2026
Einmalige Aufnahmegebühr 10,00 €
| Beiträge | ab 01.07.25 | ab 01.01.26 |
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| Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre | 60,90 € pro Halbjahr | 66,90 € pro Halbjahr |
| Erwachsene | 73,50 € pro Halbjahr | 79,50 € pro Halbjahr |
| Familien pro Halbjahr | 134,40 € pro Halbjahr | 146,40 € pro Halbjahr |
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Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des Geldinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Bei Nichteinlösung einer Lastschrift hält sich der Verein das Recht vor, die anfallenden Gebühren einzufordern. Die anfallenden Gebühren bei ungerechtfertigter Rückbuchung des Beitrages werden wir ebenfalls einfordern. |
- Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten bis 25 Jahre zahlen den Beitrag für Jugendliche.
Entsprechende Nachweise sind bei Anmeldung und jährlich im November unaufgefordert vorzulegen. - Im Beitrag sind die Gebühren für die Sportversicherung enthalten.
- Der Vereinsbeitrag wird halbjährlich am 2. Januar und am 1. Juli abgebucht.
- Über die erfolgte Aufnahme erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller eine schriftliche Mitteilung.
- Nach unserer Satzung erfolgen Neuaufnahmen nur, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller sich zur Teilnahme am Bankeinzugsverfahren verpflichtet.
- Der Kontoinhaber braucht nicht Mitglied im TV Wanheimerort zu sein.
- Die Mitgliederverwaltung erfolgt mittels Datenverarbeitung. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO gespeichert.
- In Zukunft möchten wir wichtige Informationen des Vereinslebens, wie Einladungen zur Mitgliederversammlung, Versammlungsprotokolle oder auch Fragen zur Mitgliedschaft oder zum Beitrag per Mail versenden, um Ressourcen zu sparen und Verwaltungskosten zu senken. Dazu brauchen wir die ausdrückliche Erlaubnis.
- Der Austritt ist dem Vorstand gemäß Satzung schriftlich per E-Mail oder Brief mitzuteilen und ist nur zum Ende eines Kalenderhalbjahres möglich.
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, endet also am 31.05. bzw. am 31.10. Danach eingehende Kündigungen werden zum Ende des nächsten Halbjahres wirksam.
Die Kündigung per Post sollte nicht per Einschreiben erfolgen, da während der Postzustellzeiten die Geschäftsstelle nicht besetzt ist.